Sie erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für die Bewerbung und haben sich beim Regierungspräsidium erfolgreich beworben!
Dann folgt der zweite Schritt:
Die Zulassungsprüfung findet im Dezember statt. Wenn Sie diese bestanden haben, erhalten Sie eine Einladung zur Stufe zwei; nach deren Bestehen zur Stufe drei. Das endgültige Ergebnis steht voraussichtlich ab Ende März fest. Nicht bestandene Teile können einmal im darauffolgenden Jahr wiederholt werden.
Ausbildungsbeginn September 2025
Zulassungsprüfung Haupttermin: 10.12.2024
Zulassungsprüfung Nachtermin: 17.12.2024
Eignungsprüfung Haupttermin: 19. /20.02.2025
Eignungsprüfung Nachtermin: 20.03.2025
Ausbildungsbeginn September 2026
Zulassungsprüfung Haupttermin:09.12.2025
Zulassungsprüfung Nachtermin:16.12.2025
Eignungsprüfung Haupttermin:11. /12.02.2026
Ausbildungsbeginn September 2027
Zulassungsprüfung Haupttermin:08.12.2026
Zulassungsprüfung Nachtermin:15.12.2026
Eignungsprüfung
Haupttermin: 17. /18.02.2027
Grundkenntnisse und Allgemeinbildung
Schriftlich geprüft werden im Ankreuzwahlverfahren allgemeine Grundkenntnisse und Fragen zur Allgemeinbildung (30 Minuten) bezüglich der demokratischen Grundordnung, der Gesellschaft und der
Politik. Die Fragen orientieren sich an den für den mittleren Bildungsabschluss geforderten Kompetenzen und der Erwartung, dass die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer über aktuelle Sachverhalte
in Politik, Gesellschaft und Kultur informiert sind. Zur Vorbereitung dienen Schulbücher der oberen Klassen für das Fach Gemeinschaftskunde der Realschule.
Beispiele:
Arbeiten an und mit Texten
Hier haben Sie einen Text mit - im weitesten Sinne - pädagogischem Bezug anhand von konkreten Fragestellungen zu bearbeiten. Bewertet werden dabei Ihre Argumentation und das Erkennen von
Zusammenhängen sowie die richtige Anwendung orthografischer und grammatikalischer Regeln bei der Darstellung. Das Lesen entsprechender Texte und das Verfassen einer derartigen Arbeit kann die
Vorbereitung unterstützen.
Textbeispiele sind unter den Stichworten Bildung/Erziehung/Pädagogik in den Tages- bzw. Wochenzeitungen und monatlich erscheinenden Magazinen und Zeitschriften zu finden, teilweise sind diese
Beiträge auch im Internet verfügbar. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert und zur weiteren Eignungsprüfung zugelassen, wenn Sie beide Teile der Zulassungsprüfung bestanden haben.
Nichtbestandene Teile können im nächsten Bewerbungsverfahren einmal wiederholt werden.
Es folgt bis Ende Februar (Nachtermin März) die Eignungsprüfung, in der in beiden Ausbildungsfächern Ihre fachlichen Qualifikationen geprüft werden.
Die Anforderungen der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Ausbildung als Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer finden Sie auf den Internetseiten der Fachseminare auf www.seminare-bw.de
Die grundsätzliche Eignung für den Lehrberuf wird in einer mündlichen Gruppen-prüfung (4 - 5 Teilnehmer) unter Einbeziehung der individuellen biographischen Voraussetzungen festgestellt. Anhand
eines Textes und Fallbeschreibungen aus der Schule werden pädagogische Sachverhalte diskutiert. Dauer etwa 60 bis 80 Mi-nuten. Diese findet zeitnah nach der Eingangsprüfung statt.
Der Beruf der Lehrerin/des Lehrers fordert neben fachlichen Qualifikationen auch personale Kompetenzen. Für Ihre persönliche Eignung sind Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
sicherlich von Vorteil, da diese im Gespräch thematisiert werden. Der folgende Link bietet Ihnen Gelegenheit, ein Selbsterkundungsverfahren anzuwenden, um Ihre persönlichen Voraussetzungen für
den Lehrerberuf zu klären.
Bitte beachten Sie darüber hinaus:
In § 5 Absatz (2) der aktuellen Verordnung zur Ausbildung und Prüfung von Fachlehrkräften für musisch-technische Fächer an Pädagogischen Fachseminaren ist festgeschrieben, dass
Grundkenntnisse im Umgang mit einem Computer und in Standardprogrammen für die Ausbildung vorausgesetzt werden. Diese Grundkenntnisse sind nachfolgend beschrieben und bis
spätestens zum Ausbildungsbeginn zu erwerben. Eine Überprüfung findet in den ersten Wochen nach Ausbildungsbeginn statt.
Erwartete Kompetenzen zu Ausbildungsbeginn
Textverarbeitung:
Tabellenkalkulation:
Dateiverwaltung:
Internet:
E-Mail:
Über das Ergebnis der Eignungsprüfung werden Sie schriftlich informiert. Wenn Sie die Einzelprüfungen oder die Gruppenprüfung nicht bestanden haben, ist eine einmalige Wiederholung im nächsten Bewerbungsverfahren möglich.
kann unter der Voraussetzung der Feststellung einer Prüfungsunfähigkeit die Teilnahme an einem Nachtermin oder im darauffolgenden Jahr genehmigt werden.
Dazu ist zeitnah zum Prüfungstermin das Vorlegen eines erweitertes ärztliches Attest auf einem vorgegebenen Formular erforderlich. Dieses kann hier heruntergeladen werden:
Landeslehrerprüfungsamt BW -> Formulare für Anwärterinnen und Anwärter …